Zum Hauptinhalt springen

BFSG-Check: Gilt das BFSG für meine Website?

Informationen zum Artikel

Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Autor: Dmitry Dugarev

Berater für digitale Barrierefreiheit & IT-Compliance

Zuletzt aktualisiert am:

Selbst wenn das BFSG für viele Unternehmen gilt, bedeutet das nicht, dass es auch für Dich relevant ist. Damit Du Dich nicht unnötig mit dem Gesetz auseinandersetzen musst, haben wir einen 30-Sekunden-Test entwickelt12, der Dir zeigt, ob Deine Website betroffen ist.

BFSG-Relevanzcheck starten

Achte beim Ausfüllen besonders darauf, wer als "Verbraucher" im Sinne des Gesetzes gilt – das ist oft weiter gefasst, als man denkt. Mehr dazu weiter unten im FAQ-Bereich.

1. Bist Du ein Kleinstunternehmen?

Ein Kleinstunternehmen ist ein Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro.


Hast Du noch Fragen?

Was ist das BFSG überhaupt und warum gibt es das?

Das Barriere­frei­heits­stärkungs­gesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung des "European Accessibility Act" der EU. Sein Ziel ist es, sicherzustellen, dass wichtige digitale Produkte und Dienstleistungen (wie Websites und Online-Shops) für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar sind. Es schafft einen einheitlichen Standard für den gesamten EU-Markt.

Wer ist denn nun konkret vom BFSG betroffen? Und wer sind 'Verbraucher'?

Generell sind die meisten Unternehmen betroffen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher (B2C/D2C) verkaufen oder anbieten. Das reicht vom klassischen Online-Shop bis hin zur Website eines Dienstleisters mit einem Kontaktformular.

Hier ist die Definition von "Verbraucher" im Sinne des Gesetzes sehr weit gefasst:

  • Privatpersonen, die Waren oder Dienstleistungen für den persönlichen Gebrauch kaufen (z. B. Kleidung, Lebensmittel, Möbel).
  • Mieter, die einen Wohnraummietvertrag für private Nutzung abschließen.
  • Patienten, die ärztliche Leistungen oder Medikamente für sich selbst in Anspruch nehmen.
  • Privatkunden von Banken, die z. B. ein Girokonto oder einen Privatkredit abschließen.
  • Reisende, die Pauschalreisen oder Flüge für private Urlaubsreisen buchen.
  • Schüler/Studierende, die Lernmaterialien oder Software für nichtgewerbliche Zwecke kaufen.
  • Privatpersonen im Internet, die Online-Shops, Streamingdienste, Cloudspeicher oder E-Book-Angebote nutzen.
  • Hobby-Nutzer, die Geräte, Tools oder Kurse für Freizeit, Sport, Musik oder Kunst erwerben.
  • Personen, die sich beruflich noch nicht selbständig gemacht haben (z. B. Gründer in Vorbereitung, die privat Infos oder Tools kaufen), solange sie nicht schon als Gewerbetreibende auftreten.
  • Privatpersonen, die Verträge für die Familie oder den Haushalt schließen (z. B. Energievertrag, Internetanschluss, Versicherungen für die Wohnung).
  • Bewerber für Jobs, die sich über eine Unternehmenswebsite auf eine Stelle bewerben.
  • Privatpersonen, die digitale Inhalte oder Abos beziehen (z. B. Netflix, Spotify, Zeitungsabo, Online-Kurse zum Hobby).
  • und viele mehr ...

Es ist einfacher zu sagen, wer nicht als Verbraucher gilt:

  • Gewerbetreibende und Freiberufler, die Produkte oder Dienstleistungen für geschäftliche Zwecke kaufen (B2B).
  • Öffentliche Stellen wie Behörden, Universitäten, Schulen, die unter die BITV 2.0 fallen.
  • Unternehmen, die ausschließlich an andere Unternehmen verkaufen, ohne dass Privatpersonen involviert sind.
  • Personen, die rein beruflich handeln, z. B. wenn sie als Selbständige oder Unternehmer auftreten.
  • Organisationen und Vereine, die nicht gewerblich tätig sind.

Da es aber einige wichtige Ausnahmen gibt (z.B. nach Unternehmensgröße oder Art des Angebots), ist der schnellste Weg zur Klärung, meinen kostenlosen 30-Sekunden-Check hier auf der Seite zu nutzen.

Gilt das Gesetz auch für reine B2B-Unternehmen?

Grundsätzlich sind reine B2B-Angebote ausgenommen. Die Grenze ist aber oft fließend. Sobald Deine Website auch von "Verbrauchern" im weiteren Sinne genutzt werden kann – zum Beispiel durch ein Karriere-Portal für Bewerber oder einen Presse-Bereich – können Teile Deiner Seite doch wieder unter das Gesetz fallen. Der Relevanzcheck hilft Dir, das einzuschätzen.

Gibt es Ausnahmen für sehr kleine Unternehmen?

Ja, die gibt es. Sogenannte "Kleinstunternehmen", die Dienstleistungen anbieten, sind von vielen Pflichten ausgenommen. Ein Kleinstunternehmen hat weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz (oder eine Jahresbilanzsumme) von maximal 2 Millionen Euro. Mein Relevanzcheck fragt diese Kriterien direkt ab.

Was ist der Unterschied zwischen diesem Relevanzcheck und Deiner BFSG-Checkliste?

Gute Frage! Stell es Dir so vor:

  • Dieser Relevanzcheck sagt Dir, ob Du eine Reise zur BFSG-Konformität antreten musst. (Dauer: 30 Sekunden)
  • Die BFSG-Checkliste ist die detaillierte Landkarte für diese Reise, die Dir jeden einzelnen Schritt zeigt.

Ist dieses Tool wirklich kostenlos? Was ist der Haken?

Ja, das Tool ist zu 100% kostenlos und es gibt keinen Haken. Ich habe es entwickelt, um Unternehmen schnell und einfach eine erste Orientierung zu geben. Unser Geschäft besteht darin, Unternehmen mit unseren Barrierefreiheits-Audits und unserem Semanticality™ Plugin zu helfen, die nach dem Check feststellen, dass sie handeln müssen. Dieses Tool ist unser Weg, Dir vorab unsere Expertise zu beweisen.

Was passiert, wenn das Ergebnis lautet 'Ja, ich bin betroffen'?

Keine Panik! Das Ergebnis bedeutet nur, dass Du Dich mit dem Thema auseinandersetzen solltest. Der nächste logische Schritt ist dann, herauszufinden, wo genau Deine Website die Anforderungen nicht erfüllt. Dafür ist unsere kostenlose BFSG-Checkliste der perfekte Startpunkt, um Dir einen detaillierten Überblick zu verschaffen.

Ersetzt das Ergebnis dieses Checks eine Rechtsberatung?

Nein. Dieses Tool dient einer ersten, schnellen Orientierung und wurde mit größter Sorgfalt erstellt. Es kann und darf aber keine verbindliche Rechtsberatung durch einen qualifizierten Anwalt ersetzen.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und der BITV 2.0?

Ganz einfach gesagt: Die BITV 2.0 regelt die Barrierefreiheit für die Websites von öffentlichen Stellen (z.B. Behörden, Gemeinden, Universitäten). Das BFSG hingegen richtet sich an die Privatwirtschaft und regelt die Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen, die an Verbraucher verkauft werden.

Wie genau funktioniert der Check? Was wird gefragt?

Der Check stellt Dir 4-5 einfache Fragen zu Deinem Geschäftsmodell, die Du ohne technisches Wissen beantworten kannst. Es geht darum, ob Du eine Website hast, ob Du an Verbraucher verkaufst, wie groß Dein Unternehmen ist und ob Deine Website nach einer bestimmten Frist noch betrieben wird. Basierend auf diesen Antworten gibt Dir das Tool eine erste, fundierte Einschätzung Deiner BFSG-Relevanz.

date: 2025-11-03T16:00:00+01:00


Footnotes

  1. Der BFSG-Relevanzcheck ist ein automatisiertes Werkzeug, das eine erste, unverbindliche Einschätzung auf Basis Ihrer Eingaben liefert. Das Ergebnis stellt explizit keine Rechtsberatung dar und begründet keine Rechtsansprüche. Die tatsächliche Anwendbarkeit des BFSG kann von weiteren, hier nicht abgefragten Faktoren abhängen.

  2. Alle Informationen und die Funktionsweise des Tools wurden mit großer Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität des Ergebnisses. Die endgültige Klärung der gesetzlichen Verpflichtungen obliegt dem jeweiligen Unternehmen. Für eine verbindliche Auskunft konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

Über den Autor

Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Beste Grüße

Dmitry Dugarev

Gründer von Barrierenlos℠ und Entwickler des Semanticality™ Plugins. Mit einem Masterabschluss, über 8 Jahren Erfahrung in Web-Entwicklung & IT-Compliance bei Big-Four, Banken und Konzernen und mehr als 1.000 auf Barrierefreiheit geprüften Seiten für über 50 Kunden helfe ich Web-Teams, Barrierefreiheit planbar umzusetzen – ohne monatelange Umbauten.

Willst Du einen klaren Fahrplan zur barrierefreien Website?

Lass Deine Website auf Barriere­frei­heit von Experten prüfen → Erhalte einen umfassenden PDF-Bericht mit ausfürlichen Erklärungen zu jedem Mangel mit 100+ klar priorisierten Maßnahmen als To-Do-Liste.

Jetzt Barrierefreiheits-Audit entdecken