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Deine Barriere­frei­heits­erklärung nach BFSG – Anleitung & Vorlage

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Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Autor: Dmitry Dugarev

Berater für digitale Barrierefreiheit & IT-Compliance

Zuletzt aktualisiert am:

Das Barriere­frei­heits­stärkungsgesetz (BFSG) ist in Kraft, und die Frist zur Umsetzung digitaler Barriere­freiheit für viele Produkte und Dienstleistungen ist am 28. Juni 2025 gemäß § 1 Abs. 2 und 3 BFSG [1] abgelaufen. Das gilt auch für Deine Website oder App, wenn Du im B2C-Bereich tätig bist - also Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbietest.

Ein zentraler Baustein dieser Pflicht ist die Barriere­frei­heits­erklärung. Sie ist quasi das offizielle Zeugnis Deiner Website in Sachen Zugänglichkeit. Aber keine Sorge, das ist kein Hexenwerk!

In diesem Artikel zeige ich Dir Schritt für Schritt:

  • Warum Du eine Barriere­frei­heits­erklärung brauchst.
  • Was genau da rein muss.
  • Wie Du sie erstellst – egal, ob Deine Seite schon top ist oder noch Baustellen hat.
  • Vorlagen, die Du direkt nutzen kannst.

Los geht's!

Warum brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Ganz einfach: Weil das Gesetz es vorschreibt.

Das BFSG legt in § 14 ("Pflichten des Dienstleistungserbringers") [1] fest, dass Du als Anbieter einer Dienstleistung (dazu zählen Webseiten im elektronischen Geschäftsverkehr gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG [1]) Informationen darüber bereitstellen musst, wie Deine Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG [1]).

Genauer gesagt steht in § 14 Absatz 1 Nummer 2 BFSG [1], dass Du Informationen gemäß Anlage 3 Nummer 1 BFSG [1] erstellen und barrierefrei zugänglich machen musst.

Und was steht in dieser ominösen Anlage 3?

Der Dienstleistungserbringer gibt zu seiner Dienstleistung [...] in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise an, wie sie die Barrierefreiheitsanforderungen [...] erfüllt. (Anlage 3 Nr. 1 Satz 1 BFSG [1])

Diese Angabe, wie die Anforderungen erfüllt werden – das ist Deine Barrierefreiheitserklärung! Sie ist also keine nette Geste, sondern eine gesetzliche Pflicht seit dem 28. Juni 2025. Sie schafft Transparenz für Deine Nutzer und die zuständigen Behörden.

Was MUSS in die Erklärung rein? (Die Pflichtbestandteile)

Okay, Pflicht verstanden. Aber was gehört da jetzt konkret rein? Anlage 3 BFSG [1] und die gängige Praxis geben uns eine klare Struktur vor. Deine Erklärung braucht mindestens diese Abschnitte:

  1. Geltungsbereich: Für welche Website(s) oder App(s) gilt diese Erklärung? Nenne die genaue URL(s).
  2. Eine allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format: Beschreibe Deine Dienstleistung so, dass sie für alle Nutzer verständlich ist, einschließlich Menschen mit Behinderungen, oder verweise auf Deine AGB, wenn die Beschreibung dort steht.
  3. Rechtsgrundlage: Auf welche Gesetze und Normen beziehst Du Dich? (Tipp: BFSG und EN 301 549).
  4. Stand der Vereinbarkeit (Compliance-Status): Wie gut erfüllt Deine Seite die Anforderungen? Ist sie konform, teilweise konform oder nicht konform?
  5. (Optional, aber meist nötig) Nicht barrierefreie Inhalte: Wenn Deine Seite nur teilweise oder gar nicht konform ist: Welche Bereiche oder Inhalte sind es nicht und warum? Gibt es barrierefreie Alternativen?
  6. Feedback-Mechanismus: Wie können Nutzer Dir Barrieren melden? Gib klare Kontaktwege an (E-Mail, Formular etc.).
  7. Durchsetzungs-/Schlichtungsverfahren: Wen können Nutzer kontaktieren, wenn sie mit Deiner Reaktion auf ihr Feedback nicht zufrieden sind? (Hinweis: Das ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde).
  8. Erstellungsdatum: Wann wurde die Erklärung erstellt bzw. zuletzt aktualisiert?

Schritt-für-Schritt zur Barrierefreiheitserklärung

Gehen wir die Abschnitte einzeln durch.

Geltungsbereich

  • Was: Gib klar an, für welche digitale Präsenz diese Erklärung gilt.
  • Wie: Nenne die exakte(n) URL(s) Deiner Website(s) oder den Namen und die Plattform Deiner App(s). Gib auch an, wer der Betreiber ist (Dein Name/Firmenname).

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.deine-domain.de, betrieben von [Dein Name/Deine Firma].

Beschreibung der Dienstleistung

  • Was: Beschreibe kurz, was Deine Website oder App macht.
  • Wie: Fasse die Kernfunktionalitäten und den Zweck Deiner digitalen Dienstleistung in einfachen Worten zusammen. Alternativ kannst Du auch auf Deine AGB verweisen, wenn dort eine ausführliche Beschreibung steht.

[Deine Domain] ist ein Online-Shop, der eine breite Palette von Produkten aus den Bereichen Elektronik, Haushalt und Freizeit anbietet. Unsere Plattform ermöglicht es Kunden, Produkte zu durchsuchen, zu vergleichen und sicher online zu kaufen. Mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Rechtsgrundlage

  • Was: Nenne die Gesetze und technischen Standards, an denen Du Dich orientierst.
  • Wie: Verweise auf das BFSG [1] und die harmonisierte Norm EN 301 549 [2], auf die sich § 4 BFSG [1] bezieht. Da die EN 301 549 auf den WCAG [3] basiert, solltest Du auch die WCAG-Version und Konformitätsstufe nennen, die Du anstrebst (aktuell empfiehlt sich WCAG 2.2 A & AA [4]).

Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit dem Barriere­frei­heits­stärkungs­gesetz (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (basierend auf WCAG 2.1 A & AA), die gemäß § 4 BFSG eine Konformitätsvermutung begründet, barrierefrei zu gestalten. Ziel ist die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit (Compliance-Status)

  • Was: Bewerte ehrlich, wie gut Deine Website die Anforderungen der WCAG (A & AA) erfüllt. Am Besten buchst Du Dir dazu ein Barrierefreiheits-Audit oder machst einen Selbsttest mit unserer BFSG-Checkliste.
  • Wie: Das ist der kniffligste Teil. Du musst eine Bewertung vornehmen. Das Ergebnis ist eine Einstufung:
    • Konform: Alle Kriterien sind erfüllt. Super!
    • Teilweise konform: Die meisten Kriterien sind erfüllt, aber es gibt bekannte Ausnahmen/Barrieren.
    • Nicht konform: Viele Kriterien sind nicht erfüllt.

Textuelle Beschreibung für "Flowchart: Bewertung der Konformität mit WCAG 2.2 A/AA"

Dieses Flussdiagramm beschreibt den Prozess zur Bewertung der Konformität mit den WCAG 2.2 A/AA Kriterien.

  1. Der Prozess beginnt mit der Durchführung einer Bewertung (A), entweder durch ein professionelles Audit oder einen Selbsttest.
  2. Anschließend wird geprüft (B), ob alle 55 WCAG 2.2 A/AA Kriterien erfüllt sind.
    • Wenn Ja, wird die Website als Konform (C) eingestuft.
    • Wenn Nein, aber über 50% der Kriterien erfüllt sind, wird die Website als Teilweise konform (E) eingestuft.
    • Wenn Nein, wird die Website als Nicht konform (D) eingestuft.

Formuliere den Status klar und gib an, wie Du ihn ermittelt hast (z.B. Selbstbewertung). Dann nutze eine der folgenden Vorlagen, um den Abschnitt zu formulieren:

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe A und AA vollständig vereinbar. Die Bewertung erfolgte durch eine interne Selbstbewertung am [Datum].

Nicht barrierefreie Inhalte (Nur bei teilweiser/nicht Konformität)

  • Was: Wenn Du nicht (voll) konform bist, musst Du Ross und Reiter nennen. Liste die bekannten Barrieren auf.
  • Wie:
    • Sei spezifisch: Welche Inhalte oder Funktionen sind betroffen? (z.B. "PDF-Dokumente", "Video-Untertitel", "Kontrast im Footer").
    • Begründe (optional, aber gut): Warum ist es (noch) nicht barrierefrei? (z.B. "technische Einschränkung", "wird derzeit überarbeitet"). Erwähne ggf., ob eine unverhältnismäßige Belastung nach § 17 BFSG [1] geprüft wurde.
    • Biete Alternativen: Gibt es einen anderen Weg, an die Information zu kommen? (z.B. "Kontaktieren Sie uns für eine barrierefreie Version", "Die Kerninformationen finden Sie auch auf Seite X").

Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Unsere älteren Prospekte (vor 2024) sind nicht getaggt und daher für Screenreader schwer zugänglich. Alternative: Die Inhalte finden Sie auch auf den jeweiligen Produktseiten. Wir arbeiten daran, neue PDFs barrierefrei zu erstellen.
  • Produkt-Konfigurator: Die Bedienung per Tastatur ist im Schritt 3 noch nicht optimal. Alternative: Bitte kontaktieren Sie unseren Support, wir helfen Ihnen gerne bei der Konfiguration. Eine Überarbeitung ist für Q1/2026 geplant. Die vollständige Barrierefreiheit würde aktuell eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 17 BFSG [1] darstellen, was dokumentiert wurde.
  • Einige Videos: Videos, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden (siehe § 1 Abs. 4 Nr. 1 BFSG [1]), verfügen möglicherweise nicht über Untertitel oder Audiodeskriptionen. Neue Videos werden barrierefrei produziert.

Feedback-Mechanismus

  • Was: Biete Nutzer eine einfache Möglichkeit, Dir Barrieren zu melden. Dies ist auch relevant für das Verfahren bei der Marktüberwachungsbehörde gemäß § 32 BFSG [1].

  • Wie: Nenne mindestens eine klare Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse, Kontaktformular-Link). Beschreibe kurz, was Nutzer melden sollen.

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf https://www.deine-domain.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

  • E-Mail: [deine-feedback-email@deine-domain.de]

  • Kontaktformular: [Link zu Deinem Kontaktformular]

    Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die betroffene Seite (URL). Wir bemühen uns, Ihr Anliegen zeitnah zu bearbeiten.

Durchsetzungs-/Schlichtungsverfahren

  • Was: Informiere Nutzer, an wen sie sich wenden können, wenn Dein Feedback-Prozess nicht zufriedenstellend war. Dies bezieht sich auf das Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG [1] und das Verfahren bei der Marktüberwachungsbehörde (siehe Abschnitte 7 und 8 BFSG [1]).

  • Wie: Nenne die zuständige Marktüberwachungsbehörde für digitale Barrierefreiheit. In Deutschland ist das seit dem 26. September 2025 [5] zentral die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Gib deren Kontaktdaten an (Name, Adresse, E-Mail/Website).

Sollten Sie auf Ihre Anfrage über unseren Feedback-Kontakt innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)

Sie können auch das Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG in Betracht ziehen.

Erstellungsdatum

  • Was: Gib an, wann die Erklärung erstellt und/oder zuletzt überprüft und aktualisiert wurde.

  • Wie: Ein einfacher Satz am Ende genügt.

Diese Erklärung wurde am [Datum der Erstellung] erstellt und zuletzt am [Datum der letzten Aktualisierung] überprüft.

Vorlagen für Deine Barrierefreiheitserklärung

Hier sind zwei Muster, die Du als Basis verwenden kannst. Ersetze die Platzhalter [...] durch Deine Angaben.

Vorlage: Konform
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website [Link zu Deiner Website], betrieben von [Dein Name/Deine Firma].

## Beschreibung der Dienstleistung

[Deine Domain] ist ein [...], wo wir [kurze Beschreibung der Dienstleistungen]. Mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen finden Sie in unseren [Allgemeinen Geschäftsbedingungen](https://www.deine-domain.de/agb).

## Rechtsgrundlage

Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit dem Barriere­frei­heits­stärkungs­gesetz (BFSG) und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 (basierend auf WCAG 2.1 A & AA), die gemäß § 4 BFSG eine Konformitätsvermutung begründet, barrierefrei zu gestalten. Ziel ist die Erfüllung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Konformitätsstufe AA.

## Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen der WCAG 2.2 Stufe A und AA **vollständig vereinbar**.

Die Bewertung erfolgte durch [Methode, z.B. eine interne Selbstbewertung / eine externe Prüfung durch Firma XY] am [Datum der Bewertung].

## Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf [Link zu Deiner Website] aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns:

- **E-Mail:** [Deine Feedback-E-Mail]
- **Kontaktformular:** [Link zu Deinem Kontaktformular]

Bitte beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die betroffene Seite (URL).

## Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Ihre Anfrage über unseren Feedback-Kontakt innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden (siehe § 32 BFSG).

**Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)**

- **Anschrift:**
MLBF
c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Postfach 39 11 55
39135 Magdeburg
- **Telefon:** [+49 391 567 6970](tel:+493915676970)
- **E-Mail:** [MLBF@ms.sachsen-anhalt.de](mailto:MLBF@ms.sachsen-anhalt.de)

Sie können auch das Schlichtungsverfahren nach § 34 BFSG in Betracht ziehen.

## Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am [Datum der Erstellung] erstellt und zuletzt am [Datum der letzten Aktualisierung] überprüft.

Nutze diese Vorlagen als Ausgangspunkt und passe sie an Deine spezifische Situation an. Denke daran, die Erklärung regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren, insbesondere wenn Du Änderungen an Deiner Website vornimmst oder Fortschritte bei der Barrierefreiheit erzielst.

Fazit: Mehr als nur eine Pflichtübung

Die Barrierefreiheitserklärung ist zwar gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 BFSG [1] gesetzlich vorgeschrieben, aber sie ist viel mehr als das:

  • Sie ist ein Bekenntnis zur Inklusion.
  • Sie schafft Transparenz für Deine Nutzer.
  • Sie gibt Dir einen Rahmen, um Deine Fortschritte zu dokumentieren.
  • Sie ist ein wichtiger Schritt zur Rechtssicherheit nach dem BFSG.

Erstelle Deine Erklärung sorgfältig, halte sie aktuell und – am wichtigsten – arbeite kontinuierlich daran, die Barrieren auf Deiner Website abzubauen. Deine Nutzer werden es Dir danken!

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Barrierefreiheitserklärung

Hier findest Du Antworten auf einige häufige Fragen rund um die Barrierefreiheitserklärung nach dem BFSG:

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung genau?

Die Barrierefreiheitserklärung ist ein offizielles Dokument oder eine Webseite, in dem Du als Anbieter darlegst, inwieweit Deine Website oder App die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllt. Sie ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 1 BFSG [1] vorgeschrieben und dient der Transparenz gegenüber Nutzern und Behörden.

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung nach dem BFSG?

Grundsätzlich benötigen alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die unter den Anwendungsbereich des BFSG fallen (siehe § 1 Abs. 2 und 3 BFSG [1]), eine solche Erklärung für ihre digitalen Schnittstellen (Websites, Apps). Das betrifft insbesondere Anbieter im B2C-Bereich, z.B. Online-Shops (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 und § 2 Nr. 26 BFSG [1]), Bankdienstleistungen (§ 1 Abs. 3 Nr. 3 BFSG [1]), Personenbeförderungsdienste (§ 1 Abs. 3 Nr. 2 BFSG [1]) und Telekommunikationsdienste (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 BFSG [1]).

Ausnahme: Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Jahresumsatz/Bilanzsumme, siehe § 2 Nr. 17 BFSG [1]), die Dienstleistungen anbieten, sind gemäß § 3 Abs. 3 BFSG [1] von den Barrierefreiheitsanforderungen und somit auch von der Erklärungspflicht ausgenommen. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte herstellen oder vertreiben!

Ist die Erklärung wirklich Pflicht? Was passiert, wenn ich keine habe?

Ja, die Erklärung ist Pflicht (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BFSG [1]). Wenn Du keine (korrekte) Erklärung bereitstellst, stellt dies eine formale Nichtkonformität dar (§ 30 Abs. 2 BFSG [1]). Die zuständige Marktüberwachungsbehörde (MLBF) kann Dich dann auffordern, die Erklärung zu erstellen oder zu korrigieren (§ 30 Abs. 1 BFSG [1]). Kommst Du dem nicht nach, können weitere Maßnahmen bis hin zur Untersagung des Angebots Deiner Dienstleistung folgen (§ 30 Abs. 3 und 4 BFSG [1]). Außerdem können Bußgelder verhängt werden (siehe § 37 BFSG [1]).

Muss meine Website perfekt barrierefrei sein, um die Erklärung zu erstellen?

Nein. Die Erklärung soll den tatsächlichen Stand der Barrierefreiheit widerspiegeln. Deshalb gibt es die Status "teilweise konform" oder "nicht konform". Wichtig ist, dass Du ehrlich bist und im Falle von Mängeln diese transparent in der Erklärung benennst (Abschnitt "Nicht barrierefreie Inhalte"). Die Erklärung selbst ist auch dann Pflicht, wenn Deine Seite noch nicht vollständig barrierefrei ist.

Wo soll ich die Erklärung auf meiner Website platzieren?

Das Gesetz (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Anlage 3 Nr. 1 Satz 1 BFSG [1]) erlaubt die Angabe in den AGB "oder auf andere deutlich wahrnehmbare Weise". Die gängigste und nutzerfreundlichste Methode ist eine eigene, separate Webseite, die klar als "Barrierefreiheitserklärung" oder "Erklärung zur Barrierefreiheit" betitelt ist und leicht auffindbar (z.B. über einen Link im Footer) verlinkt wird.

Reicht eine Selbstbewertung für den Konformitätsstatus aus?

Ja, für die Erstellung der Erklärung selbst ist eine Selbstbewertung zulässig. Du bist nicht gesetzlich verpflichtet, ein externes Audit durchführen zu lassen, nur um die Erklärung zu schreiben. Allerdings: Eine fundierte Selbstbewertung erfordert Fachwissen. Wenn Du unsicher bist oder einen verlässlicheren Status möchtest, ist ein externes Audit durch Experten (wie wir es hier anbieten) dringend zu empfehlen. Das Ergebnis eines Audits gibt Dir mehr Sicherheit über den tatsächlichen Stand.

Was ist der Unterschied zwischen EN 301 549 und WCAG?

Die EN 301 549 ist die harmonisierte europäische Norm, auf die das BFSG indirekt über § 4 [1] verweist, um die technischen Anforderungen festzulegen. Diese Norm wiederum beinhaltet und referenziert in ihren Kapiteln zu Webinhalten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG). Aktuell basiert die gültige EN 301 549 V3.2.1 [2] auf WCAG 2.1 AA. Da aber WCAG 2.2 [4] der neuere Standard ist und die EN-Norm bald aktualisiert wird, ist es sinnvoll, sich direkt an WCAG 2.2 AA zu orientieren.

Was bedeutet "unverhältnismäßige Belastung"?

Das BFSG sieht in § 17 [1] vor, dass Barrierefreiheitsanforderungen nur insoweit gelten, als ihre Einhaltung keine unverhältnismäßige Belastung für den Anbieter darstellt. Das ist aber eine strikte Ausnahme, keine generelle Ausrede! Du musst eine detaillierte Beurteilung anhand der Kriterien in Anlage 4 BFSG [1] durchführen (Kosten-Nutzen-Abwägung, finanzielle Ressourcen etc.) und diese dokumentieren. Die Marktüberwachungsbehörde kann diese Beurteilung prüfen (§ 21 Abs. 3, § 28 Abs. 3 BFSG [1]). Wenn Du Dich darauf berufst, musst Du das in der Barrierefreiheitserklärung angeben und die Prüfung dokumentieren (§ 17 Abs. 2 und 3 BFSG [1]).

Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?

Das Gesetz schreibt keinen festen Rhythmus vor. Es ist jedoch Best Practice und im Sinne der Transparenz notwendig, die Erklärung zu aktualisieren, wenn sich wesentliche Dinge ändern:

  • Nach größeren Website-Relaunches oder Funktionsupdates.
  • Wenn Du signifikante Verbesserungen bei der Barrierefreiheit vorgenommen hast.
  • Wenn neue Bewertungen (Audits, Selbsttests) durchgeführt wurden.
  • Mindestens aber einmal jährlich, um die Aktualität der Angaben (insbesondere das Datum) zu gewährleisten.

Was ist die MLBF und was macht sie?

Die MLBF (Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen) ist die zentrale Behörde in Deutschland, die für die Überwachung der Einhaltung des BFSG zuständig ist. Sie prüft stichprobenartig, ob Produkte und Dienstleistungen (inkl. Websites) barrierefrei sind (§ 28 BFSG [1]), geht Beschwerden von Nutzern nach (§ 32 BFSG [1]) und kann Maßnahmen ergreifen, wenn Anbieter die Anforderungen nicht erfüllen (§ 29, § 30 BFSG [1]). Sie ist auch die Stelle, an die sich Nutzer wenden können, wenn sie über Deinen Feedback-Kanal keine zufriedenstellende Lösung finden (§ 32, § 33 BFSG [1]).

Schlusswort

Die Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung nach dem BFSG ist eine wichtige Verpflichtung für Anbieter digitaler Dienstleistungen. Sie fördert nicht nur die Transparenz und das Vertrauen Deiner Nutzer, sondern ist auch ein entscheidender Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren digitalen Welt.

Ich hoffe, diese Anleitung und die Vorlagen helfen Dir dabei, Deine Barrierefreiheitserklärung korrekt und effektiv zu erstellen. Wenn Du Unterstützung bei der Bewertung Deiner Website oder bei der Erstellung der Erklärung benötigst, stehe ich Dir gerne zur Verfügung!

Viel Erfolg bei der Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit!

Haftungsausschluss

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche rechtliche Bewertung und Beratung im Einzelfall solltest Du einen qualifizierten Rechtsanwalt konsultieren.

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG)“. 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/
  2. ETSI, „ETSI EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) - Accessibility requirements for ICT products and services“. 2021. [Online]. Verfügbar unter: https://www.etsi.org/deliver/etsi_en/301500_301599/301549/03.02.01_60/en_301549v030201p.pdf
  3. W3C Web Accessibility Initiative, „WCAG 2.2 Overview“. 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/wcag2.2/
  4. W3C, „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2“. 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.w3.org/TR/WCAG22/
  5. Landesportal Sachsen-Anhalt, „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“. 2025. [Online]. Verfügbar unter: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/menschen-mit-behinderungen/aktuelles/marktueberwachungsstelle-der-laender-fuer-die-barrierefreiheit-von-produkten-und-dienstleistungen

Über den Autor

Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Beste Grüße

Dmitry Dugarev

Gründer von Barrierenlos℠ und Entwickler des Semanticality™ Plugins. Mit einem Masterabschluss, über 8 Jahren Erfahrung in Web-Entwicklung & IT-Compliance bei Big-Four, Banken und Konzernen und mehr als 1.000 auf Barrierefreiheit geprüften Seiten für über 50 Kunden helfe ich Web-Teams, Barrierefreiheit planbar umzusetzen – ohne monatelange Umbauten.

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