Risiken und Bußgelder bei Nicht-Einhaltung des BFSG
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Autor: Dmitry Dugarev
Wir haben jetzt viel über die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) [1] gesprochen. Aber was passiert eigentlich, wenn Du die Frist am 28. Juni 2025 verstreichen lässt und Deine Website nicht konform ist?
Viele denken, das sei wie bei der DSGVO – "wird schon nicht so schlimm". Aber das BFSG ist da sehr konkret und hat Zähne. Ich zeige Dir hier, welche Risiken Du eingehst und wie das mit den Bußgeldern funktioniert – insbesondere, wie sie sich aufsummieren können.
Risiko 1: Das Verfahren der Marktüberwachung
Das erste Risiko ist nicht direkt ein Bußgeld, sondern der Prozess, den die Marktüberwachungsbehörde anstößt. Wie wir im Artikel "Ablauf einer behördlichen Prüfung" gesehen haben, kann die Behörde:
- Dich auffordern, Mängel zu beheben.
- Bei Verweigerung den Betrieb Deiner Website untersagen (§ 29 Abs. 3 / § 30 Abs. 3 BFSG [1]).
Dieses Betriebsrisiko ist schon massiv. Parallel dazu – oder auch direkt – kann die Behörde aber auch ein Bußgeldverfahren einleiten.
Risiko 2: Die Bußgelder (Wie teuer wird es?)
Jetzt zum Geld. Der § 37 des BFSG [1] ist Dein "Strafenkatalog". Er listet genau auf, was eine Ordnungswidrigkeit ist und was sie kostet.
Für Dich als Website-Betreiber (Dienstleistungserbringer) sind vor allem diese zwei Stufen wichtig:
- Bis zu 100.000 Euro Strafe für schwere Verstöße.
- Bis zu 10.000 Euro Strafe für formale oder prozedurale Verstöße.
Der 100.000-Euro-Verstoß (Der Haupttreffer)
Der wichtigste Tatbestand für Dich ist § 37 Abs. 1 Nr. 8: Du handelst ordnungswidrig, wenn Du "entgegen § 14 Absatz 1 ... eine Dienstleistung anbietest oder erbringst".
Was steht in § 14 Abs. 1?
- Dass Deine Dienstleistung (Website) die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen muss.
- Dass Du die Informationen darüber (die Barrierefreiheitserklärung nach Anlage 3) bereitstellen musst.
Das bedeutet: Allein die Tatsache, dass Deine Website online und nicht konform ist, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 100.000 € geahndet werden kann.
Die 10.000-Euro-Verstöße (Die "Add-Ons")
Zusätzlich gibt es Verstöße, die sich auf Dein Verhalten während des Prüfverfahrens beziehen:
- § 37 Abs. 1 Nr. 2: Du informierst die Behörde nicht unverzüglich über eine Nichtkonformität, obwohl Du dazu verpflichtet wärst (Verstoß gegen § 14 Abs. 4).
- § 37 Abs. 1 Nr. 6: Du erteilst der Behörde auf Verlangen keine, falsche oder unvollständige Auskünfte (Verstoß gegen § 14 Abs. 5).
Werden Strafen addiert? Ja! (Kumulierung)
Das ist der entscheidende Punkt, den wir besprochen haben. Das Gesetz ist nicht auf 100.000 € gedeckelt. Die Bußgelder gelten pro Tatbestand (pro Verstoß-Typ) und können addiert werden (sogenannte "Tatmehrheit").
Aber: Wenn Deine Website nicht konform ist (Tatbestand 1) und Du zusätzlich die Behörde anlügst (Tatbestand 2), hast Du zwei getrennte Ordnungswidrigkeiten begangen.
Hier ein Beispiel:
Textbeschreibung für "Flussdiagramm: Kumulierung von Bußgeldern" öffnen
Dieses Flussdiagramm zeigt, wie verschiedene Arten von Verstößen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zu Bußgeldern führen und wie diese kumuliert werden können.
- Der Prozess beginnt mit der "Start: Prüfung (§ 28)" (A).
- Erste Prüfung: "Verstoß 1+2: Nicht konform / Erklärung fehlt? (§ 14 Abs. 1 Nr. 1/2)" (C)
- Ja: Dies fällt unter den Tatbestand "§ 37 (1) Nr. 8, Bußgeld bis 100.000 €" (D).
- Nein: Weiter zur nächsten Prüfung.
- Zweite Prüfung: "Verstoß 3+4: Nicht informiert / Auskunft verweigert? (§ 14 Abs. 4/5)" (F)
- Ja: Dies fällt unter den Tatbestand "§ 37 (1) Nr. 2 / 6, Bußgeld bis 10.000 €" (G).
- Nein: Ergebnis: "Kein Bußgeld" (S, grün).
- Die Tatbestände (D) und (G) führen zur "Berechnung Bußgeld" (Z, rot). Im Beispiel werden 25.000 € für den Verstoß 1+2 und 15.000 € für den Verstoß 3+4 angenommen, was zu einer Gesamtsumme von 40.000 € führt.
Angewandtes Beispiel: Die CourcePro Website
Nehmen wir unsere Demo-Seite: CourcePro
Situation:
- Materieller Mangel: Ein Barrierefreiheitsaudit (hier findest Du den Audit-Bericht) hat festgestellt, dass die Seite 20 WCAG-Fehler hat (z.B. fehlende Alternativtexte, unzureichende Farbkontraste etc.).
- Formaler Mangel: Es gibt keine Barrierefreiheitserklärung.
- Szenario 1: Die "Basis-Strafe"
- Szenario 2: Die "Eskalations-Strafe" (Kumulierung)
Die Behörde prüft die Seite (per Stichprobe) und stellt beide Mängel fest.
- Beide Mängel (die 20 WCAG-Fehler UND die fehlende Erklärung) verstoßen gegen § 14 Abs. 1.
- Dies löst einen Tatbestand aus: § 37 Abs. 1 Nr. 8.
- Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 100.000 €.
Jetzt eskalieren wir das Beispiel:
- Die Behörde stellt die Mängel fest (Tatbestand 1, Rahmen: bis zu 100.000 €).
- Du hast von den Mängeln Kenntnis, informierst die Behörde aber nicht proaktiv (Verstoß gegen § 14 Abs. 4). Die Behörde wertet dies als eigenen Verstoß (Tatbestand 2: § 37 Abs. 1 Nr. 2, Rahmen: bis zu 10.000 €).
- Die Behörde fordert Dich auf, Unterlagen zur Nutzung der Seite einzureichen. Du ignorierst die Anfrage (Verstoß gegen § 14 Abs. 5). (Tatbestand 3: § 37 Abs. 1 Nr. 6, Rahmen: bis zu 10.000 €).
Ergebnis: Die Behörde kann nun die Bußgelder für alle drei Tatbestände addieren. Dein theoretisches maximales Bußgeld liegt in diesem (zugegeben extremen) Fall bei bis zu 120.000 €.
Fazit
Die Bußgelder im BFSG sind ernst zu nehmen.
- 100.000 € als Basis: Das ist der Strafrahmen für das reine Betreiben einer nicht-konformen Website (inklusive fehlender Erklärung).
- Kumulierung ist möglich: Die Strafen sind pro Verstoß-Typ gedeckelt, aber wenn Du mehrere Arten von Verstößen begehst (zum Beispiel nicht konform sein und die Behörde belügen), werden die Strafrahmen addiert.
- Ermessenssache: Die volle Summe wird selten ausgeschöpft. Aber je unkooperativer Du bist und je gravierender die Mängel, desto teurer wird es.
Der beste Weg, Bußgelder zu vermeiden, ist, die Mängel zu beheben, eine saubere Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen und im Falle einer Prüfung kooperativ zu sein.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werden 20 WCAG-Fehler als 20 Bußgelder gezählt?
Nein. Die 20 Fehler sind allesamt Teil des einen Tatbestands "Dienstleistung nicht konform angeboten" (§ 37 Abs. 1 Nr. 8). Die Anzahl der Fehler wird aber die Höhe des Bußgeldes innerhalb des 100.000-Euro-Rahmens stark beeinflussen.
Muss ich erst ermahnt werden, bevor ich ein Bußgeld bekomme?
Nicht unbedingt. Das Gesetz trennt das Verfahren zur Mängelbehebung (§ 29, § 30) vom Bußgeldverfahren (§ 37). Die Behörde kann ein Bußgeld verhängen, ohne Dir vorher eine Frist zur Behebung zu geben, da die Ordnungswidrigkeit (das Anbieten der nicht-konformen Seite) bereits stattgefunden hat.
Wer legt die genaue Höhe des Bußgeldes fest?
Die zuständige Marktüberwachungsbehörde. Sie entscheidet "nach pflichtgemäßem Ermessen". Dabei berücksichtigt sie die Schwere des Verstoßes, die Dauer, einen möglichen Vorsatz (wusstest Du davon?) und Deine wirtschaftlichen Verhältnisse.
Haftungsausschluss
Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Darstellung der Bußgeld-Szenarien ist vereinfacht und theoretisch. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der hier dargestellten Informationen. Bitte ziehe für Deine spezifische Situation unbedingt einen spezialisierten Anwalt hinzu.