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Welche Ausnahmen gibt es im BFSG?

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Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Autor: Dmitry Dugarev

Berater für digitale Barrierefreiheit & IT-Compliance

Zuletzt aktualisiert am:

Hey! Du hast Dich also entschieden, Dich mit dem Barriere­frei­heits­stärkungs­gesetz (BFSG) zu beschäftigen [1]. Das ist super, denn ab dem 28. Juni 2025 ist es für die meisten Unternehmen im B2C-Bereich Pflicht.

Die gute Nachricht ist: Das Gesetz ist kein "Alles-oder-Nichts"-Hammer. Es versteht, dass nicht jeder Fall gleich ist und sieht spezifische, klar definierte Ausnahmen vor. Wenn Du die Anforderungen kennst, kannst Du Dir unter Umständen viel Arbeit sparen – vorausgesetzt, Du kannst sauber nachweisen, dass eine Ausnahme für Dich gilt.

Hier findest Du eine Übersicht über die wichtigsten Ausnahmeregelungen, die wir in diesem Abschnitt im Detail behandeln.

Die Ausnahmen im Detail

Wir haben die komplexen Regeln in vier Hauptbereiche unterteilt:

Ausnahme für Kleinstunternehmen

Die wohl umfassendste Ausnahme. Wenn Du ein Kleinstunternehmen bist, gelten für Dich komplett andere Regeln. Wir klären, wer genau als Kleinstunternehmen zählt und was das für Deine Produkte und (insbesondere) Deine Dienstleistungen bedeutet.

Hier geht's zum Artikel: Ausnahme für Kleinstunternehmen

Ausnahmen für bestimmte Inhalte

Musst Du Deine alten Blogartikel oder PDFs von 2020 barrierefrei machen? Was ist mit YouTube-Videos von Dritten oder User-Kommentaren? § 1 Abs. 4 BFSG regelt Ausnahmen für Archive, alte Medien und Inhalte von Dritten.

Hier geht's zum Artikel: Details zu den Inhalts-Ausnahmen

Ausnahme "Grundlegende Veränderung"

Was ist, wenn die Barrierefreiheit den Kern Deines Produkts verändern würde? Stell Dir vor, Du verkaufst ein rein analoges Produkt und müsstest es digitalisieren. § 16 BFSG regelt, wann eine Anforderung zu einer "grundlegenden Veränderung" führt und Du sie nicht umsetzen musst.

Hier geht's zum Artikel: Details zur Grundlegenden Veränderung

Ausnahme "Unverhältnismäßige Belastung"

Die Umsetzung ist technisch möglich, aber wirtschaftlich ruinös? § 17 BFSG ist die Ausnahme für Fälle, in denen die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Hier ist eine saubere Dokumentation (basierend auf Anlage 4) entscheidend.

Hier geht's zum Artikel: Details zur Unverhältnismäßigen Belastung

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG)“. 2023. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bfsg/

Über den Autor

Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Beste Grüße

Dmitry Dugarev

Gründer von Barrierenlos℠ und Entwickler des Semanticality™ Plugins. Mit einem Masterabschluss, über 8 Jahren Erfahrung in Web-Entwicklung & IT-Compliance bei Big-Four, Banken und Konzernen und mehr als 1.000 auf Barrierefreiheit geprüften Seiten für über 50 Kunden helfe ich Web-Teams, Barrierefreiheit planbar umzusetzen – ohne monatelange Umbauten.

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