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Barrierefreiheit Plugins & BFSG: Warum Overlays keine Lösung sind

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Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Autor: Dmitry Dugarev

Berater für digitale Barrierefreiheit & IT-Compliance

Zuletzt aktualisiert am:

Du bist bei Deiner Suche nach BFSG-Konformität bestimmt schon auf Barrierefreiheits-Plugins – die sogenannten Accessibility Overlays – gestoßen. Das sind diese kleinen Icons (wie von Userway, AccessiBe oder Eye-Able), die am Rand einer Website kleben und versprechen, die Seite mit einem Klick barrierefrei zu machen [1].

Das klingt nach einer magischen, schnellen Lösung – fast zu gut, um wahr zu sein. Und leider ist es das auch.

Als jemand, der sich tief mit dem Thema beschäftigt, möchte ich Dir erklären, warum diese Tools nicht die Lösung sind, die sie versprechen, und warum sie für eine echte, rechtssichere Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht ausreichen.

Was sind Accessibility Overlays überhaupt?

Stell Dir Overlays wie eine Art "Lackschicht" vor, die über Deine eigentliche Website gelegt wird. Wenn Du nach Barrierefreiheit Plugins suchst, findest Du sie von vielen Anbietern, z.B. AccessiBe, UserWay (siehe Abbildung 1.1), Eye-Able, EqualWeb oder DIGIaccess.

Screenshot der Website von UserWay mit dem Accessibility Widget rechts im Bild im geöffneten Zustand.
Typisches Beispiel eines Overlay-Widgets, wie es von vielen Anbietern genutzt wird (Quelle: Screenshot der Anbieter-Website von UserWay am 9. November 2025).

Technisch gesehen ist es meist ein einzelner Schnipsel JavaScript-Code von einem Drittanbieter, den Du auf Deiner Seite einbaust. Diese Tools werden prominent auf vielen bekannten Websites eingesetzt – von Toshiba über die Hypovereinsbank bis hin zu Beyond Meat.

Sie versprechen, zwei Dinge zu tun:

  1. Ein Widget anzeigen: Sie bieten Nutzern ein Menü mit Optionen, um z.B. die Schriftgröße zu ändern, Kontraste anzupassen oder Animationen zu stoppen.
  2. Automatisch "reparieren": Sie scannen den Code Deiner Seite und versuchen, erkannte Barrierefreiheitsprobleme im Hintergrund selbst zu korrigieren.

Die Versprechen der Anbieter sind oft groß und klingen beeindruckend. Sie bieten auf Knopfdruck Funktionen wie:

  • Anpassung von Schriftgrößen, Zeilen- und Zeichenabständen.
  • Verschiedene Kontrast-Modi (z.B. Negativkontrast).
  • Das Stoppen von Animationen und Videos.
  • Automatische Generierung von fehlenden Alt-Texten für Bilder mittels KI.
  • Hervorhebung von Links und klickbaren Elementen.

Das Problem ist nur: Diese automatisierten Korrekturen sind fehleranfällig und die Funktionen oft unzureichend, wie wir gleich sehen werden.

Die Probleme: Warum Overlays mehr schaden als nützen

Die Versprechen der Anbieter sind groß, aber in der Praxis und vor allem aus rechtlicher Sicht sind diese Tools hochproblematisch.

Das größte Problem: Overlays können keine vollständige Konformität herstellen [1].

  • Keine Allheilmittel: Sie können grundlegende Strukturfehler im Code Deiner Website nicht beheben. Wenn die Navigation per Tastatur von Grund auf kaputt ist, kann ein Overlay das oft nicht zuverlässig "flicken". Dafür muss der Quellcode selbst angepasst werden (z.B. mit unserem Semanti­cality™ Plugin).
  • Unzuverlässige KI: Die automatische Korrektur ist fehleranfällig. Eine KI kann zwar ein Bild erkennen und "Mann am Schreibtisch" als Alt-Text einfügen, aber sie versteht nicht den Kontext. Wenn das Bild ein Zitat von Steve Jobs zeigt, wäre der richtige Alt-Text das Zitat, nicht die Bildbeschreibung.
  • Moderne Technik: Sie haben oft massive Probleme mit modernen JavaScript-Frameworks (wie React oder Vue), die Inhalte dynamisch nachladen.
  • Blinde Flecken: Sie können keine Barrieren in PDFs, SVGs, Media-Dateien oder Canvas-Elementen beheben.

Rechtliche Konformität (z.B. nach WCAG) bedeutet, dass alle Kriterien erfüllt sind. Ein Tool, das nur einen Bruchteil davon vielleicht und unzuverlässig abdeckt, reicht nicht aus.

Was sagen die deutschen Behörden dazu?

Hier wird es für das BFSG besonders deutlich. Die offiziellen Überwachungsstellen des Bundes und der Länder haben im März 2025 eine gemeinsame Einschätzung zu Overlay-Tools veröffentlicht [1].

Das Fazit ist unmissverständlich:

Die Behörden warnen sogar davor, dass der Einsatz von Overlays zu einer "Verschlechterung der Barrierefreiheit" führen kann, eben weil sie mit den assistiven Technologien der Nutzer kollidieren [1].

Was sagen die internationalen Experten dazu?

Es sind nicht nur die deutschen Behörden. Weltweit gibt es einen massiven Konsens gegen diese Tools.

Über 800 internationale Experten für Barrierefreiheit haben das "Overlay Fact Sheet" [2] unterzeichnet. Darunter sind:

  • Mitwirkende an den WCAG-Standards selbst.
  • Interne Accessibility-Experten von Google, Microsoft und Apple.
  • Entwickler von Screenreadern (wie NVDA) und Anwälte für Behindertenrecht.

Hier ist zum Beispiel, was Steve Faulkner, ein führender Experte und Mitglied der W3C Web Platforms Working Group, dazu in seinem Artikel [6] sagt:

"If a site currently has fundamental accessibility problems – such as missing alternative text for images, missing structural markup that correctly and semantically identifies page elements (headings, lists, labels/names for form controls), incorrectly implemented interactive widgets and controls that cannot be operated correctly with a keyboard and/or assistive technologies – bolt-on solutions won’t be the answer, and they won’t automagically fix these underlying issues."

Steve Faulkner, Mitglied der W3C Web Platforms Working Group und der W3C ARIA Working Group sowie Herausgeber mehrerer Spezifikationen beim W3C

Der Tenor ist einstimmig: Overlays lösen die Kernprobleme nicht, sondern schaffen oft neue. Sie sind keine verlässliche Lösung für echte Barrierefreiheit.

Ein Blick in die USA: Klagen trotz Overlays

In Deutschland gibt es zur Zeit der Veröffentlichung dieses Artikels (noch) keine Urteile dazu. In den USA ist man da schon weiter. Dort ist die Rechtsgrundlage der ADA (Americans with Disabilities Act) [7].

Das Hauptverkaufsargument vieler Overlay-Anbieter ist die Vermeidung von Klagen. Die Realität sieht anders aus. Der Anwalt Richard Hunt wies bereits 2020 auf eine Welle von Klagen hin, die trotz des Einsatzes von Overlays eingereicht wurden [8].

Hier sind einige dieser Fälle und die spezifischen Mängel, die von Klägern (oft Screenreader-Nutzern) bemängelt wurden – Mängel, die das Overlay offensichtlich nicht beheben konnte:

Fall: Walters v. Venum Training World, Inc. [11] Overlay: UserWay

Schauen wir uns als Erstes diesen Fall an. Hier war das Overlay von UserWay im Einsatz, aber die Klage kam trotzdem. Warum? Weil Nutzer mit Screenreadern massive Probleme hatten.

Sie blieben in einer "Keyboard Trap" hängen – stell Dir vor, Du navigierst mit der Tab-Taste in ein Menü, kommst aber nie wieder raus. Essenzielle Shop-Funktionen wie "Gewicht auswählen" oder "In den Warenkorb" waren für sie schlicht nicht bedienbar.

Der Gipfel der Ironie: Das Overlay-Icon selbst, das ja helfen sollte, war oft nicht erreichbar. Es lud laut Klageschrift nur in 4 von 10 Versuchen korrekt und war für Screenreader unsichtbar. Das vermeintliche Hilfsmittel wurde so selbst zur ersten Barriere.

Auch wenn diese Urteile aus den USA stammen, ist stark davon auszugehen, dass Gerichte in der EU und Deutschland im Rahmen des BFSG eine ähnliche Haltung einnehmen werden: Ein Tool, das die Barrierefreiheit nicht herstellt, ist keine Erfüllung der gesetzlichen Pflicht [1].

Die echte Lösung: Dein Schritt-für-Schritt-Plan

Okay, wenn die "magischen" Barrierefreiheit Plugins also nicht die Antwort sind – was ist es dann?

Die einzig nachhaltige und rechtssichere Lösung ist, Barrierefreiheit von Anfang an als Prozess zu verstehen. Statt einer nachträglichen "Lackschicht" brauchst Du ein solides Fundament direkt im Code.

Die deutschen Behörden nennen dies klar:

Ziel einer nachhaltigen barrierefreien Gestaltung eines sollte es sein, die Anforderungen an die vollständige Barreierfreiheit schon während der Konzeption des jeweiligen Teils des Webauftritts umfassend zu berücksichtigen. [1]

Hier ist ein konkreter Plan, wie Du das angehen kannst:

Ehrliche Bestandsaufnahme (Barrierefreiheits-Audit)

Du kannst keine Probleme lösen, die Du nicht kennst. Bevor Du irgendetwas tust, musst Du wissen, wo Du stehst. Wie viele Barrieren hat Deine Website und wie schwerwiegend sind sie?

  • Selbst anfangen: Schnapp Dir unsere kostenlose BFSG-Checkliste. Sie gibt Dir einen schnellen ersten Überblick über die offensichtlichsten Mängel.
  • Tiefenanalyse: Für einen rechtssicheren Fahrplan ist ein professionelles Audit unumgänglich. Das ist die Grundlage für alle folgenden Schritte.

Ausnahmen prüfen (Maßnahmenplan)

Mit dem Audit-Bericht in der Hand prüfst Du jetzt Deine rechtlichen Verpflichtungen. Nicht jede einzelne Barriere muss sofort oder überhaupt behoben werden, wenn der Aufwand dafür extrem hoch ist.

Wissen im Team aufbauen (Training)

Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, das Du abhakst, sondern eine dauerhafte Praxis. Dein Team muss verstehen, warum und wie man barrierefreien Code schreibt.

  • Grundlagen schaffen: Entwickler und Redakteure müssen geschult sein, um Dinge wie semantisches HTML, korrekte Alt-Texte, Formular-Labels und Tastaturbedienbarkeit von Grund auf richtig zu machen.
  • Intensiv-Training: Genau dieses Praxiswissen vermitteln wir in unserem 4-Tage-BFSG Workshop, damit Dein Team Barrierefreiheit selbstständig umsetzen kann.

Die Behebung (Umsetzung)

Jetzt geht es an die Arbeit. Auf Basis Deines Plans und mit dem Wissen beginnt die Behebung der Fehler im Quellcode.

Dafür hast Du jetzt einen klaren Fahrplan, den Du entweder an Dein Entwicklungsteam weitergeben oder mit uns gemeinsam umsetzen kannst.

Entscheidungsbaum: Overlay ja oder nein?

Basierend auf der Einschätzung der Behörden [1] gibt es eigentlich nur einen winzigen Anwendungsfall. Dieser Entscheidungsbaum hilft Dir:

Textbeschreibung des Entscheidungsbaums

Brauche ich ein Overlay für Barrierefreiheit auf meiner Website?

Zuerst: Ist meine Website bereits nach BFSG oder WCAG 2.1 AA konform?

Wenn nicht, dann: Ein Overlay ist keine Lösung. Stattdessen sollten die bestehenden Barrieren direkt im Quellcode behoben werden [1].

Wenn ja, dann: Möchte ich zusätzliche AAA-Funktionen anbieten, zum Beispiel bessere visuelle Anpassungen oder größere Textabstände?

Wenn nein, dann: Die Website ist ausreichend barrierefrei. Ein Overlay ist nicht notwendig.

Wenn ja, dann: Ist das Overlay-Tool selbst vollständig barrierefrei, lässt es sich abschalten und funktioniert es problemlos mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Tastaturnavigation?

Wenn das nicht sicher ist oder das Tool Barrieren erzeugt, dann sollte es nicht verwendet werden [1].

Wenn das Tool nachweislich barrierefrei und kompatibel ist, kann es für diesen speziellen Zweck – also als Ergänzung für Komfortfunktionen – in Erwägung gezogen werden [1].

SchrittEntscheidungErgebnis
Website nicht WCAG-konformOverlay nicht einsetzenFehler im Code beheben
Website WCAG-konform, keine Zusatzfunktionen nötigOverlay nicht erforderlichFertig
Website WCAG-konform, Overlay geplantNur verwenden, wenn Overlay barrierefrei, abschaltbar und konfliktfrei istOptional

Fazit

Als "magische" Lösung, die mit einer Zeile Code alle Probleme löst, sind Accessibility Overlays ein verlockender Gedanke. Die Realität ist ernüchternd: Sie können die grundlegenden Anforderungen der Barrierefreiheit nicht zuverlässig erfüllen [1].

Sie sind bestenfalls ein "Lack" auf einem kaputten Fundament. Im schlimmsten Fall schaffen sie neue Barrieren, frustrieren Nutzer und wiegen Dich in einer falschen rechtlichen Sicherheit. Die deutschen Behörden raten klar davon ab, sich auf sie zu verlassen, und die US-Rechtsprechung zeigt, dass dieser Schutz nicht existiert [9].

Mein dringender Rat: Investiere Dein Budget nicht in eine Software, die Probleme nur überdeckt. Investiere es in eine saubere Konzeption und einen barrierefreien Code. Dafür gibt es Tools wie zum Beispiel Semanti­cality™ Plugin, die Dir helfen, die Arbeit deutlich zu erleichtern. Das ist der einzig nachhaltige und rechtssichere Weg, um Deine digitalen Angebote wirklich für alle zugänglich zu machen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Werden Nutzer mit Behinderungen durch Overlays nicht besser unterstützt?

Meistens nein. Viele Funktionen (Zoom, Kontrast) sind redundant, da sie schon im Betriebssystem oder Browser vorhanden sind. Noch schlimmer: Sie können mit den eigentlichen Hilfsmitteln (wie Screenreadern) in Konflikt geraten und die Seite unbenutzbarer machen [2].

Aber die Anbieter werben doch mit 100% Konformität?

Diese Behauptungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Die deutschen Behörden stellen klar, dass eine automatische, temporäre Lösung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt [1]. Vollständige Konformität kann nicht durch ein Overlay erreicht werden.

Kann ich ein Overlay als "Erste-Hilfe-Maßnahme" nutzen, bis meine Seite neu gebaut wird?

Das ist riskant und bietet keine rechtliche Sicherheit. Wie die US-Fälle zeigen, schützt es nicht vor Klagen [12]. Die deutschen Behörden raten davon ab, da sie neue Probleme schaffen können [1]. Der Fokus sollte immer auf der Behebung der Fehler im Code liegen.

Ist ein Overlay nicht besser als gar nichts?

Nicht unbedingt. Da sie oft mit assistiven Technologien in Konflikt geraten, berichten viele Nutzer, dass die Seite schlechter bedienbar ist als vorher. Eine "Verschlechterung der Barrierefreiheit" ist möglich [1].


Haftungsausschluss

Die Inhalte dieses Artikels wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle anwaltliche Beratung, die Deine spezifische Situation berücksichtigt, nicht ersetzen.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen kann keine Gewähr übernommen werden. Jegliche Handlungen, die Du auf Grundlage der hier bereitgestellten Informationen vornimmst, erfolgen auf Dein eigenes Risiko.


  1. Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik (BFIT), „Gemeinsame Einschätzung der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder für die Barrierefreiheit von Informationstechnik zum Einsatz von Overlay-Tools“. März 2025. [Online]. Verfügbar unter: https://www.bfit-bund.de/DE/Publikation/einschaetzung-overlaytools.html
  2. „Overlay Fact Sheet“. 2021. [Online]. Verfügbar unter: https://overlayfactsheet.com/en/
  3. AccessiCart, „Accessibility Overlays Create Info Privacy Concerns“. 19. Oktober 2022. [Online]. Verfügbar unter: https://accessicart.com/accessibility-overlays-create-info-privacy-concerns/
  4. WebAIM, „Survey of Web Accessibility Practitioners #3 Results“. 26. Januar 2021. [Online]. Verfügbar unter: https://webaim.org/projects/practitionersurvey3/
  5. Gerichtshof der Europäischen Union, „Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 16. Juli 2020. Data Protection Commissioner gegen Facebook Ireland Limited, Maximillian Schrems.“ 16. Juli 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:62018CJ0311
  6. S. Faulkner, „Bolt-on Accessibility – 5 gears in reverse“. 13. Mai 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.tpgi.com/bolt-on-accessibility-5-gears-in-reverse/
  7. U.S. Department of Justice, „Americans with Disabilities Act of 1990, as amended“. 2008. [Online]. Verfügbar unter: https://www.ada.gov/pubs/adastatute08.htm
  8. R. Hunt, „Is there a silver bullet for ADA website accessibility? Sorry, but the answer is no.“ März 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://accessdefense.com/?p=5378
  9. „Walters v. Venum Training World, Inc.“ 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.pacermonitor.com/public/case/33122298/Walters_v_Venum_Training_World,_Inc
  10. „Williams v. VaporDNA“. 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.pacermonitor.com/public/case/32945835/Williams_v_Vapordna
  11. „Fredericka Nellon v. Agri Beef Co.“ 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.pacermonitor.com/public/case/33157169/Nellon_v_Agri_Beef_Co_dba_Snake_River_Farms
  12. „Ariza v. Carmen Sol FL, LLC“. 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.pacermonitor.com/public/case/33125558/Ariza_v_Carmen_Sol_Fl,_LLC
  13. „Cruz v. Rockwell Time, Inc.“ 2020. [Online]. Verfügbar unter: https://www.pacermonitor.com/public/case/32694992/Cruz_v_Rockwell_Time_Inc
  14. „Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)“. Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, 2011. Zugegriffen: 6. November 2025. [Online]. Verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/
  15. W3C, „Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1“. 2021. [Online]. Verfügbar unter: https://www.w3.org/TR/WCAG21/

Über den Autor

Porträtfoto von Dmitry Dugarev

Beste Grüße

Dmitry Dugarev

Gründer von Barrierenlos℠ und Entwickler des Semanticality™ Plugins. Mit einem Masterabschluss, über 8 Jahren Erfahrung in Web-Entwicklung & IT-Compliance bei Big-Four, Banken und Konzernen und mehr als 1.000 auf Barrierefreiheit geprüften Seiten für über 50 Kunden helfe ich Web-Teams, Barrierefreiheit planbar umzusetzen – ohne monatelange Umbauten.

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