Barrierefreiheit Plugins & BFSG: Warum Overlays keine Lösung sind
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Autor: Dmitry Dugarev
Du bist bei Deiner Suche nach BFSG-Konformität bestimmt schon auf Barrierefreiheits-Plugins – die sogenannten Accessibility Overlays – gestoßen. Das sind diese kleinen Icons (wie von Userway, AccessiBe oder Eye-Able), die am Rand einer Website kleben und versprechen, die Seite mit einem Klick barrierefrei zu machen [1].
Das klingt nach einer magischen, schnellen Lösung – fast zu gut, um wahr zu sein. Und leider ist es das auch.
Als jemand, der sich tief mit dem Thema beschäftigt, möchte ich Dir erklären, warum diese Tools nicht die Lösung sind, die sie versprechen, und warum sie für eine echte, rechtssichere Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) nicht ausreichen.
Was sind Accessibility Overlays überhaupt?
Stell Dir Overlays wie eine Art "Lackschicht" vor, die über Deine eigentliche Website gelegt wird. Wenn Du nach Barrierefreiheit Plugins suchst, findest Du sie von vielen Anbietern, z.B. AccessiBe, UserWay (siehe Abbildung 1.1), Eye-Able, EqualWeb oder DIGIaccess.

Technisch gesehen ist es meist ein einzelner Schnipsel JavaScript-Code von einem Drittanbieter, den Du auf Deiner Seite einbaust. Diese Tools werden prominent auf vielen bekannten Websites eingesetzt – von Toshiba über die Hypovereinsbank bis hin zu Beyond Meat.
Sie versprechen, zwei Dinge zu tun:
- Ein Widget anzeigen: Sie bieten Nutzern ein Menü mit Optionen, um z.B. die Schriftgröße zu ändern, Kontraste anzupassen oder Animationen zu stoppen.
- Automatisch "reparieren": Sie scannen den Code Deiner Seite und versuchen, erkannte Barrierefreiheitsprobleme im Hintergrund selbst zu korrigieren.
Die Versprechen der Anbieter sind oft groß und klingen beeindruckend. Sie bieten auf Knopfdruck Funktionen wie:
- Anpassung von Schriftgrößen, Zeilen- und Zeichenabständen.
- Verschiedene Kontrast-Modi (z.B. Negativkontrast).
- Das Stoppen von Animationen und Videos.
- Automatische Generierung von fehlenden Alt-Texten für Bilder mittels KI.
- Hervorhebung von Links und klickbaren Elementen.
Das Problem ist nur: Diese automatisierten Korrekturen sind fehleranfällig und die Funktionen oft unzureichend, wie wir gleich sehen werden.
Die Probleme: Warum Overlays mehr schaden als nützen
Die Versprechen der Anbieter sind groß, aber in der Praxis und vor allem aus rechtlicher Sicht sind diese Tools hochproblematisch.
- Technische & Rechtliche Mängel
- Nutzererfahrung (UX)
- Datenschutz-Albtraum (DSGVO)
Das größte Problem: Overlays können keine vollständige Konformität herstellen [1].
- Keine Allheilmittel: Sie können grundlegende Strukturfehler im Code Deiner Website nicht beheben. Wenn die Navigation per Tastatur von Grund auf kaputt ist, kann ein Overlay das oft nicht zuverlässig "flicken". Dafür muss der Quellcode selbst angepasst werden (z.B. mit unserem Semanticality™ Plugin).
- Unzuverlässige KI: Die automatische Korrektur ist fehleranfällig. Eine KI kann zwar ein Bild erkennen und "Mann am Schreibtisch" als Alt-Text einfügen, aber sie versteht nicht den Kontext. Wenn das Bild ein Zitat von Steve Jobs zeigt, wäre der richtige Alt-Text das Zitat, nicht die Bildbeschreibung.
- Moderne Technik: Sie haben oft massive Probleme mit modernen JavaScript-Frameworks (wie React oder Vue), die Inhalte dynamisch nachladen.
- Blinde Flecken: Sie können keine Barrieren in PDFs, SVGs, Media-Dateien oder Canvas-Elementen beheben.
Rechtliche Konformität (z.B. nach WCAG) bedeutet, dass alle Kriterien erfüllt sind. Ein Tool, das nur einen Bruchteil davon vielleicht und unzuverlässig abdeckt, reicht nicht aus.
Ironischerweise machen Overlays die Website für Menschen mit Behinderungen oft schlechter bedienbar [2].
- Redundante Funktionen: Die meisten Funktionen des Widgets (Zoom, Kontrast) sind bereits im Betriebssystem (Windows, macOS) oder im Browser eingebaut. Nutzer, die auf so etwas angewiesen sind, haben ihre eigenen, oft viel besseren Tools bereits aktiv.
- Negative Wechselwirkungen: Das Overlay kann mit den eigentlichen Hilfsmitteln der Nutzer (z.B. Screenreader-Software wie JAWS oder NVDA) in Konflikt geraten. Das Ergebnis: Die Seite wird langsamer, stürzt ab oder wird gänzlich unbenutzbar.
- Schlechte Performance: Overlays können die Ladezeiten Deiner Website verlängern und zu unerwartetem Verhalten führen.
Eine Umfrage von WebAIM unter Fachleuten für Barrierefreiheit [4] ergab, dass 72% der Befragten mit Behinderungen die Tools als "nicht effektiv" oder "überhaupt nicht effektiv" bewerten.
Ein oft übersehener, aber kritischer Punkt: Diese Plugins sind oft eine Datenschutz-Falle.
- Erfassung sensibler Daten: Einige Tools erkennen automatisch, ob Du einen Screenreader nutzt, um "hilfreiche" Einstellungen zu aktivieren [2]. Damit erheben sie aber ohne Deine Zustimmung ein sensibles Gesundheitsdatum (nämlich Deine Sehbehinderung) nach Art. 9 DSGVO [3].
- Tracking ohne Einwilligung: Viele Overlays setzen Cookies, um Deine Einstellungen über verschiedene Websites hinweg zu speichern. Dies geschieht oft ohne explizites Opt-in und ohne klare Opt-out-Möglichkeit, was gegen die DSGVO verstößt [3].
- Datenabfluss an Drittanbieter: Du bindest ein Script von einem (oft US-amerikanischen) Drittanbieter ein. Die Tools senden Daten Deiner Nutzer (wie IP-Adressen) an ihre eigenen Server und können sie dort mit den erfassten Gesundheitsdaten verknüpfen [3]. Spätestens seit Schrems II [5] ist dieser Datenabfluss ein juristisches Minenfeld.
Für ein Unternehmen in der EU ist der Einsatz solcher Tools also auch aus Datenschutz-Sicht extrem riskant.
Was sagen die deutschen Behörden dazu?
Hier wird es für das BFSG besonders deutlich. Die offiziellen Überwachungsstellen des Bundes und der Länder haben im März 2025 eine gemeinsame Einschätzung zu Overlay-Tools veröffentlicht [1].
Das Fazit ist unmissverständlich:
Die Behörden warnen sogar davor, dass der Einsatz von Overlays zu einer "Verschlechterung der Barrierefreiheit" führen kann, eben weil sie mit den assistiven Technologien der Nutzer kollidieren [1].
Was sagen die internationalen Experten dazu?
Es sind nicht nur die deutschen Behörden. Weltweit gibt es einen massiven Konsens gegen diese Tools.
Über 800 internationale Experten für Barrierefreiheit haben das "Overlay Fact Sheet" [2] unterzeichnet. Darunter sind:
- Mitwirkende an den WCAG-Standards selbst.
- Interne Accessibility-Experten von Google, Microsoft und Apple.
- Entwickler von Screenreadern (wie NVDA) und Anwälte für Behindertenrecht.
Hier ist zum Beispiel, was Steve Faulkner, ein führender Experte und Mitglied der W3C Web Platforms Working Group, dazu in seinem Artikel [6] sagt:
"If a site currently has fundamental accessibility problems – such as missing alternative text for images, missing structural markup that correctly and semantically identifies page elements (headings, lists, labels/names for form controls), incorrectly implemented interactive widgets and controls that cannot be operated correctly with a keyboard and/or assistive technologies – bolt-on solutions won’t be the answer, and they won’t automagically fix these underlying issues."
Steve Faulkner, Mitglied der W3C Web Platforms Working Group und der W3C ARIA Working Group sowie Herausgeber mehrerer Spezifikationen beim W3C
Der Tenor ist einstimmig: Overlays lösen die Kernprobleme nicht, sondern schaffen oft neue. Sie sind keine verlässliche Lösung für echte Barrierefreiheit.
Ein Blick in die USA: Klagen trotz Overlays
In Deutschland gibt es zur Zeit der Veröffentlichung dieses Artikels (noch) keine Urteile dazu. In den USA ist man da schon weiter. Dort ist die Rechtsgrundlage der ADA (Americans with Disabilities Act) [7].
Das Hauptverkaufsargument vieler Overlay-Anbieter ist die Vermeidung von Klagen. Die Realität sieht anders aus. Der Anwalt Richard Hunt wies bereits 2020 auf eine Welle von Klagen hin, die trotz des Einsatzes von Overlays eingereicht wurden [8].
Hier sind einige dieser Fälle und die spezifischen Mängel, die von Klägern (oft Screenreader-Nutzern) bemängelt wurden – Mängel, die das Overlay offensichtlich nicht beheben konnte:
- Walters v. Venum
- Williams v. VaporDNA
- Nellon v. Agri Beef Co.
- Ariza v. Carmen Sol
- Cruz v. Rockwell Time
Fall: Walters v. Venum Training World, Inc. [11] Overlay: UserWay
Schauen wir uns als Erstes diesen Fall an. Hier war das Overlay von UserWay im Einsatz, aber die Klage kam trotzdem. Warum? Weil Nutzer mit Screenreadern massive Probleme hatten.
Sie blieben in einer "Keyboard Trap" hängen – stell Dir vor, Du navigierst mit der Tab-Taste in ein Menü, kommst aber nie wieder raus. Essenzielle Shop-Funktionen wie "Gewicht auswählen" oder "In den Warenkorb" waren für sie schlicht nicht bedienbar.
Der Gipfel der Ironie: Das Overlay-Icon selbst, das ja helfen sollte, war oft nicht erreichbar. Es lud laut Klageschrift nur in 4 von 10 Versuchen korrekt und war für Screenreader unsichtbar. Das vermeintliche Hilfsmittel wurde so selbst zur ersten Barriere.
Fall: Williams v. VaporDNA [12] Overlay: AccessiBe
Ein weiteres Beispiel, hier mit dem bekannten Overlay von AccessiBe. Die Klagepunkte lesen sich wie das Einmaleins der Barrierefreiheit, das eigentlich hätte behoben werden sollen:
Es fehlten Alt-Texte für Bilder, Formularfelder waren nicht korrekt beschriftet (keine label oder title Attribute), alle Seiten hatten denselben title-Tag (was die Orientierung für Screenreader unmöglich macht) und es gab defekte Links.
Fairerweise muss man sagen: Es ist möglich, dass das Tool erst nach der Klage als panische "Erste-Hilfe-Maßnahme" installiert wurde. Es zeigt aber perfekt, dass selbst grundlegendste, automatisch prüfbare Fehler offensichtlich nicht behoben wurden.
Fall: Fredericka Nellon v. Agri Beef Co. [13] Overlay: AccessiBe
Auch in diesem Fall war AccessiBe im Einsatz. Hier stießen Nutzer auf andere, aber genauso frustrierende Barrieren. Stell Dir vor, es erscheint ein Werbe-Pop-up – aber Dein Screenreader sagt Dir nichts davon, und Du findest auch keinen Knopf, um es zu schließen. Du steckst fest.
Genau das ist passiert. Wichtige Infos wie Rabattcodes waren nur als Text in einem Bild "eingebrannt" und hatten keinen Alt-Text, waren also für Blinde unsichtbar. Und wenn bei der Registrierung ein Fehler passierte, wurden die Fehlermeldungen einfach nicht an den Screenreader übermittelt. Der Nutzer wusste also nicht, warum es nicht weiterging.
Fall: Ariza v. Carmen Sol FL, LLC [14] Overlay: AccessiBe
Dieser Fall (wieder mit AccessiBe) zeigt, wie schnell die E-Commerce-Funktionalität zusammenbricht. Die Navigation war kaputt, weil Drop-down-Menüs für Screenreader nicht korrekt beschriftet waren.
Der große Bilder-Slider auf der Startseite war weder bedienbar noch beschriftet – also reines "visuelles Rauschen". Und im Shop konnte man die Menge eines Produkts nicht auswählen. Das sind absolute Dealbreaker, die das Overlay offensichtlich nicht erkannt oder repariert hat.
Fall: Cruz v. Rockwell Time, Inc. [15] Overlay: Accessibly (by On The Map Marketing)
Zuletzt noch dieser Fall. Hier war ein anderes Tool namens "Accessibly" im Einsatz. Das Interessante hier: Die Mängelliste ist exakt identisch mit der im Fall VaporDNA.
Fehlende Alt-Texte, keine Formular-Labels, identische title-Tags, kaputte Links. Das ist ein starkes Indiz dafür, dass die Anwaltskanzleien automatisierte Scanner verwenden, um diese "leichten Ziele" zu finden. Und diese Scanner lassen sich von einem Overlay-Icon nicht täuschen. Sie prüfen den echten, zugrundeliegenden Code – und wenn der kaputt ist, ist er kaputt.
Auch wenn diese Urteile aus den USA stammen, ist stark davon auszugehen, dass Gerichte in der EU und Deutschland im Rahmen des BFSG eine ähnliche Haltung einnehmen werden: Ein Tool, das die Barrierefreiheit nicht herstellt, ist keine Erfüllung der gesetzlichen Pflicht [1].
Die echte Lösung: Dein Schritt-für-Schritt-Plan
Okay, wenn die "magischen" Barrierefreiheit Plugins also nicht die Antwort sind – was ist es dann?
Die einzig nachhaltige und rechtssichere Lösung ist, Barrierefreiheit von Anfang an als Prozess zu verstehen. Statt einer nachträglichen "Lackschicht" brauchst Du ein solides Fundament direkt im Code.
Die deutschen Behörden nennen dies klar:
Ziel einer nachhaltigen barrierefreien Gestaltung eines sollte es sein, die Anforderungen an die vollständige Barreierfreiheit schon während der Konzeption des jeweiligen Teils des Webauftritts umfassend zu berücksichtigen. [1]
Hier ist ein konkreter Plan, wie Du das angehen kannst:
Ehrliche Bestandsaufnahme (Barrierefreiheits-Audit)
Du kannst keine Probleme lösen, die Du nicht kennst. Bevor Du irgendetwas tust, musst Du wissen, wo Du stehst. Wie viele Barrieren hat Deine Website und wie schwerwiegend sind sie?
- Selbst anfangen: Schnapp Dir unsere kostenlose BFSG-Checkliste. Sie gibt Dir einen schnellen ersten Überblick über die offensichtlichsten Mängel.
- Tiefenanalyse: Für einen rechtssicheren Fahrplan ist ein professionelles Audit unumgänglich. Das ist die Grundlage für alle folgenden Schritte.
Ausnahmen prüfen (Maßnahmenplan)
Mit dem Audit-Bericht in der Hand prüfst Du jetzt Deine rechtlichen Verpflichtungen. Nicht jede einzelne Barriere muss sofort oder überhaupt behoben werden, wenn der Aufwand dafür extrem hoch ist.
- Prüfe, ob für einzelne Punkte aus dem Audit die Unverhältnismäßige Belastung (§ 17) greift.
- Schau Dir an, ob andere Sonderregelungen oder Ausnahmen für Dich relevant sind (z.B. für bestimmte Inhalte oder interne Tools).
Wissen im Team aufbauen (Training)
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, das Du abhakst, sondern eine dauerhafte Praxis. Dein Team muss verstehen, warum und wie man barrierefreien Code schreibt.
- Grundlagen schaffen: Entwickler und Redakteure müssen geschult sein, um Dinge wie semantisches HTML, korrekte Alt-Texte, Formular-Labels und Tastaturbedienbarkeit von Grund auf richtig zu machen.
- Intensiv-Training: Genau dieses Praxiswissen vermitteln wir in unserem 4-Tage-BFSG Workshop, damit Dein Team Barrierefreiheit selbstständig umsetzen kann.
Die Behebung (Umsetzung)
Jetzt geht es an die Arbeit. Auf Basis Deines Plans und mit dem Wissen beginnt die Behebung der Fehler im Quellcode.
Dafür hast Du jetzt einen klaren Fahrplan, den Du entweder an Dein Entwicklungsteam weitergeben oder mit uns gemeinsam umsetzen kannst.
Entscheidungsbaum: Overlay ja oder nein?
Basierend auf der Einschätzung der Behörden [1] gibt es eigentlich nur einen winzigen Anwendungsfall. Dieser Entscheidungsbaum hilft Dir:
Textbeschreibung des Entscheidungsbaums
Brauche ich ein Overlay für Barrierefreiheit auf meiner Website?
Zuerst: Ist meine Website bereits nach BFSG oder WCAG 2.1 AA konform?
Wenn nicht, dann: Ein Overlay ist keine Lösung. Stattdessen sollten die bestehenden Barrieren direkt im Quellcode behoben werden [1].
Wenn ja, dann: Möchte ich zusätzliche AAA-Funktionen anbieten, zum Beispiel bessere visuelle Anpassungen oder größere Textabstände?
Wenn nein, dann: Die Website ist ausreichend barrierefrei. Ein Overlay ist nicht notwendig.
Wenn ja, dann: Ist das Overlay-Tool selbst vollständig barrierefrei, lässt es sich abschalten und funktioniert es problemlos mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Tastaturnavigation?
Wenn das nicht sicher ist oder das Tool Barrieren erzeugt, dann sollte es nicht verwendet werden [1].
Wenn das Tool nachweislich barrierefrei und kompatibel ist, kann es für diesen speziellen Zweck – also als Ergänzung für Komfortfunktionen – in Erwägung gezogen werden [1].
| Schritt | Entscheidung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Website nicht WCAG-konform | Overlay nicht einsetzen | Fehler im Code beheben |
| Website WCAG-konform, keine Zusatzfunktionen nötig | Overlay nicht erforderlich | Fertig |
| Website WCAG-konform, Overlay geplant | Nur verwenden, wenn Overlay barrierefrei, abschaltbar und konfliktfrei ist | Optional |
Fazit
Als "magische" Lösung, die mit einer Zeile Code alle Probleme löst, sind Accessibility Overlays ein verlockender Gedanke. Die Realität ist ernüchternd: Sie können die grundlegenden Anforderungen der Barrierefreiheit nicht zuverlässig erfüllen [1].
Sie sind bestenfalls ein "Lack" auf einem kaputten Fundament. Im schlimmsten Fall schaffen sie neue Barrieren, frustrieren Nutzer und wiegen Dich in einer falschen rechtlichen Sicherheit. Die deutschen Behörden raten klar davon ab, sich auf sie zu verlassen, und die US-Rechtsprechung zeigt, dass dieser Schutz nicht existiert [9].
Mein dringender Rat: Investiere Dein Budget nicht in eine Software, die Probleme nur überdeckt. Investiere es in eine saubere Konzeption und einen barrierefreien Code. Dafür gibt es Tools wie zum Beispiel Semanticality™ Plugin, die Dir helfen, die Arbeit deutlich zu erleichtern. Das ist der einzig nachhaltige und rechtssichere Weg, um Deine digitalen Angebote wirklich für alle zugänglich zu machen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Werden Nutzer mit Behinderungen durch Overlays nicht besser unterstützt?
Meistens nein. Viele Funktionen (Zoom, Kontrast) sind redundant, da sie schon im Betriebssystem oder Browser vorhanden sind. Noch schlimmer: Sie können mit den eigentlichen Hilfsmitteln (wie Screenreadern) in Konflikt geraten und die Seite unbenutzbarer machen [2].
Aber die Anbieter werben doch mit 100% Konformität?
Diese Behauptungen sind mit äußerster Vorsicht zu genießen. Die deutschen Behörden stellen klar, dass eine automatische, temporäre Lösung nicht den gesetzlichen Anforderungen genügt [1]. Vollständige Konformität kann nicht durch ein Overlay erreicht werden.
Kann ich ein Overlay als "Erste-Hilfe-Maßnahme" nutzen, bis meine Seite neu gebaut wird?
Das ist riskant und bietet keine rechtliche Sicherheit. Wie die US-Fälle zeigen, schützt es nicht vor Klagen [12]. Die deutschen Behörden raten davon ab, da sie neue Probleme schaffen können [1]. Der Fokus sollte immer auf der Behebung der Fehler im Code liegen.
Ist ein Overlay nicht besser als gar nichts?
Nicht unbedingt. Da sie oft mit assistiven Technologien in Konflikt geraten, berichten viele Nutzer, dass die Seite schlechter bedienbar ist als vorher. Eine "Verschlechterung der Barrierefreiheit" ist möglich [1].
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